Buchungs- und Reisebedingungen
Reisevertrag
Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die
Leistungsbeschreibungen der Reisebeschreibung verbindlich. Geringfügige
Änderungen des Reiseverlaufs (Änderung von Reiserouten, Tagesabläufen,
Unterkünften ) sind vorbehalten.
Zahlung
Geht die Zahlung nicht termingerecht ein und wird auch nach Aufforderung unter
Fristsetzung keine Zahlung geleistet, ist einfach-weg-hier.com berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten. In diesem Fall werden Stornogebühren erhoben.
Reisedokumente
Sollten die Reisedokumente dem Reiseteilnehmer wider Erwarten nicht bis
spätestens 5 Tage vor Reiseantritt zugegangen sein, hat sich dieser unverzüglich
mit einfach-weg-hier.com in Verbindung zu setzen.
Umbuchung, Leistungs- und Preisänderungen
Werden auf Wunsch des Reisekunden nach der Buchung der Reise Änderungen in Bezug
auf den Reisetermin, Reiseziel, die Unterkunft oder die Beförderungsart
vorgenommen (Umbuchung) ist einfach-weg-hier.com berechtigt, pro Reiseteilnehmer ein
Bearbeitungsentgelt von € 15,-- je Reiseteilnehmer zu erheben.
Bis 14 Tage vor Reisebeginn kann der Reiseteilnehmer sich nach entsprechender
Absprache bzw. Genehmigung durch einfach-weg-hier.com durch eine andere geeignete
Person ersetzen lassen. Für Änderungen, die nach bereits erfolgter Erstellung
der Reiseunterlagen vorgenommen werden, sind wir berechtigt die entstandenen
Mehrkosten zu berechnen, mind. jedoch € 50,- pro Person.
Der Reiseveranstalter ist berechtigt, aus organisatorisch notwendigen und nicht
vorhersehbaren Gründen einzelne Leistungen zu ändern. Von den
Leistungsänderungen wird der Reiseveranstalter den Reiseteilnehmer unverzüglich
unterrichten und ihm mit einer Erklärungsfrist von 10 Tagen alternativ
kostenlose Umbuchung oder kostenlosen Rücktritt anbieten, sofern die Änderungen
nicht lediglich geringfügig sind. Ein Kündigungsrecht des Reiseteilnehmers
bleibt unberührt. einfach-weg-hier.com ist berechtigt, An- und Abflugzeiten, sowie die
angegebene Fluggesellschaft in eine gleichwertige, nachträglich zu ändern,
sofern dies aus Gründen notwendig ist, die sich nach Abschluss des
Reisevertrages ergeben.
Rücktritt seitens des Reiseteilnehmers
Der Reiseteilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.
Es wird empfohlen, zur Vermeidung von Mißverständissen, unter Angabe der
Buchungsnummer den Rücktritt schriftlich zu erklären. Der Reiseteilnehmer ist
verpflichtet, bereits ausgehändigte Reiseunterlagen zurückzureichen. einfach-weg-hier.com ist berechtigt eine Rücktrittspauschale geltend zu machen, die pro
Person in Prozent des auf sie entfallenden Reisepreises wie folgt berechnet
wird.
Unser pauschalierter Anspruch für Rücktrittsgebühren beträgt in der Regel pro
Person:
bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 50 %
vom 29. - 22. Tag vor Reiseantritt 50 %
vom 21. - 15. Tag vor Reiseantritt 50 %
vom 14. - 7. Tag vor Reiseantritt 100 %
vom 6. - 1. Tag vor Reiseantritt 100 %
Absicherung
Eine Reiserücktrittsversicherung ist im Reisepreis nicht mit eingeschlossen. Wir
empfehlen dringend eine solche Absicherung, die mit Bestätigung der Reise
abgeschlossen werden sollte. Der Abschluss sollte unmittelbar nach Erhalt der
Reisebestätigung erfolgen.
Vertragsaufhebung wegen außergewöhnlichen Umständen
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt
erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so gelten die gesetzlichen
Bestimmungen.
Wird die Reise nach Vertragsabschluss infolge höherer Gewalt, zu der auch die
Zerstörung von Unterkünften oder gleichgewichtige Vorfälle zählen,
unvorhersehbar erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können beide
Vertragsteile den Reisevertrag kündigen. Bei Kündigung vor Reisebeginn erhält
der Reiseteilnehmer den gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Ein
weitergehender Anspruch besteht nicht. Für bereits erbrachte Leistungen kann
einfach-weg-hier.com ein Entgelt verlangen.
Ergeben sich die genannten Umstände nach Antritt der Reise, kann der
Reisevertrag ebenfalls von beiden Seiten gekündigt werden. In diesem Fall wird
einfach-weg-hier.com die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen
treffen. Wird der Vertrag aus den vorgenannten Gründen gekündigt, hat einfach-weg-hier.com einen Entschädigungsanspruch auf erbrachte oder noch zu erbringende
Reiseleistungen. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung werden vom
Reiseveranstalter und Reiseteilnehmer je zur Hälfte getragen. Im übrigen fallen
die Mehrkosten dem Reiseteilnehmer zur Last.
Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
Bitte beachten Sie die Paß-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen Ihres
Reiselandes, denn Sie sind für die Einhaltung dieser Bestimmung selbst
verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu
Ihren Lasten.
Ausländische Reisegäste müssen sich über die jeweiligen Visabedingungen bei dem
zuständigen Konsulat selbst informieren. Für die Vollständigkeit der notwendigen
Dokumente ist der Reisegast selbst verantwortlich.
Mitwirkungspflicht
Kann dem Reisenden auf Grund von Umständen, die allein in seiner Person liegen,
seitens des Reiseveranstalters eine Flugplanänderung nicht oder nicht
rechtzeitig mitgeteilt werden, so ist einfach-weg-hier.com für alle daraus
resultierenden Schäden nicht haftbar, sofern alles Zumutbare unternommen wurde,
um einen Zugang zu bewirken. In diesem Zusammenhang ist der Reisende im Rahmen
seiner bestehenden Mitwirkungspflicht gehalten, durch geeignete Maßnahmen
sicherzustellen, dass er auch kurzfristige Änderungen mitgeteilt bekommen kann.
Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, seine Beanstandung unverzüglich vor Ort
zur Kenntnis zu geben. Dort wird für Abhilfe gesorgt werden, sofern dies möglich
ist. Unterlässt es der Reiseteilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so
tritt ein Anspruch auf Minderung und Schadensersatz nicht ein.
Sofern bei Flügen Gepäck verloren geht oder beschädigt wird, muss der
Reiseteilnehmer eine Schadensanzeige (P.I.R) innerhalb von 7 Tagen an Ort und
Stelle bei der Flughafengesellschaft erstatten. Bei fehlender Schadensanzeige
kommen keine Ansprüche in Betracht.
In sonstigen Fällen ist die Reiseleitung vor Ort zu verständigen. Für den
Verlust bzw. Beschädigung von Wertgegenständen oder Geld übernehmen wir keine
Haftung.
Die Reiseleitung ist nicht befugt Ansprüche anzuerkennen.
Die Ungültigkeit eines Teils dieser Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen nicht.
Reisegewinne / -gutscheine können nicht in bar ausgezahlt werden.
Für Druck-und Rechenfehler kann nicht gehaftet werden.
Im Verhältnis zwischen Ihnen und dem Veranstalter ist ausschliesslich
schweizerisches Recht anwendbar.